Infos zur Mitgliedschaft
Um Interessierten die Möglichkeit zu schaffen dem Z-Club-Germany e.V. beizutreten, führt der Vorstand mit Wirkung vom 01.08.2010 die "Fördermitgliedschaft“ ein.
Fördermitglied kann jede Person werden, die am Vereinsleben und Veranstaltungen des Z-Club-Germany e.V. teilnehmen möchte. Der Besitz eines bestimmten Motorrades ist hier nicht notwendig. Die Fördermitgliedschaft zielt in erster Linie auf Personen ab, die sich mit Hilfe des Vereins, den Traum des Kaufs einer der legendären Z-Modelle erfüllen wollen. Aber auch Personen, die sich der Idee des Vereins verbunden fühlen, ohne ein solches Motorrad zu besitzen, können so am Vereinsleben teilnehmen. Rechte und Pflichten von Fördermitgliedern entsprechen denen von Mitgliedern (Klick zur Satzung).
Einzige Ausnahme ist:
Fördermitglieder haben kein Stimmrecht. Ebenfalls werden durch diesen Beschluss die Aufnahmekriterien für neue Vollmitglieder geändert.
Vollmitglied kann werden, wer in Besitz einer der folgenden Modelle ist:
- Z1 und Z2 (ab Bj. 1972)
- Z1A (ab Bj. 1974)
- Z1B (ab Bj. 1975)
- Z900 (ab Bj. 1976)
- Z1000A1 (ab Bj. 1977)
- Z1000A2 (ab Bj. 1978)
Der Besitz ist durch eine Kopie des Fahrzeugscheins und oder Brief und Foto zu belegen. Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf eine schon bestehende Mitgliedschaft. Diese besteht als Vollmitgliedschaft weiter. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand in geheimer Abstimmung.
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 08. November 2011 um 06:57 Uhr